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Barock im Landkreis Lichtenfels 

– das ist zuerst nur eine räumliche und eine zeitliche Bestimmung. Das Zeitalter des Barock wird gemeinhin auf die zweite Hälfte des 17. und das 18. Jh datiert, und da gab es den heutigen Landkreis Lichtenfels (rote Linie)  einfach noch nicht. Der Großteil des heutigen Landkreises gehörte zum Hochstift Bamberg, dem weltlichen Herrschaftsbereich der Bamberger Erzbischöfe (siehe Karte, lila Färbung) Vor allem im Osten der heutigen Grenzen aber gab es eine Vielzahl reichsritterschaftlicher Territorien (gelbe Färbung), die ihre Unabhängigkeit vom Hochstift zäh verteidigten (mehr Informationen).

Damit aber nicht genug: Eigentlich kann man die Herrschaftsverhältnisse im Alten Reich kaum in einer Karte darstellen, zumal die in Franken nicht: Anders als heute lagen Herrschaftsrechte durchaus nicht in einer Hand, sondern konnten im Einzelfall stark zersplittert sein. 79 Besitzungen in Kleukheim z. B. teilten sich nicht weniger als neun Grundherren, die Vogtei hatte das Hochstift, Steuern gingen an das Kastenamt Lichtenfels und an eine reichsritterlichen Kanton. 

Das Hochstift Bamberg war kein geschlossenes Herrschaftsgebiet, in dem ausschließlich ein Landesherr zu bestimmen gehabt hätte oder einheitliche Rechts- und Gerichtsverhältnisse geherrscht hätten; nicht nur reichsritterliche Enklaven wie Schney, auch Sonderrechte und Verpflichtungen landständischer Kloster wie Langheim oder Banz oder Eigenrechte des Domkapitels blieben dem Bischof unzugänglich (mehr Informationen). 

Für die Architektur des Barock im Obermaintal prägend war die Herrschaft der Bamberger Bischöfe. Zum einen bot der relative Reichtum des ausgedehnten Bamberger Hochstifts einfach die materiellen Grundlagen für solch großartige Bauwerke. Zum anderen waren Bamberger Bischöfe des 18. Jahrhunderts, zumal die aus der reichsritterschaftlichen Familie derer von Schönborn, sehr kunstliebende und auch repräsentationsbedachte Potentaten. 

Lothar Franz von Schönborn z.B. beschränkte seinen Gestaltungswillen nicht auf einige Prachtbauten, sondern wollte seine ganze Residenzstadt, ja alle Städte seines Herrschaftsbereichs architektonisch im Sinne des Barocks prägen. So gewährte er  erhebliche Steuerbefreiungen für qualitätvolle Neubauten (mehr Informationen). Auch kleine Gemeinden wie Frauendorf oder Lettenreuth weisen Bauten auf, die die Schönheit barocken Bauens spiegeln.

Lothar Franz von Schönborn, Kurfürst und Erzbischof von Mainz (1695-1723)  und Fürstbischof von Bamberg (1693–1729) 

Lichtenfels als  und Verwaltungssitz weist weniger spektakuläre Beispiele barocker Architektur auf, erscheint uns aber als Beispiel einer Bambergischen Landstadt durchaus betrachtenswert.

Die zwei bekanntesten Barockbauten unseres Raumes, Kloster Banz und Vierzehnheiligen, sind  aber Zeugen der Kulturleistungen der Landklöster Banz und Langheim, die in den jeweiligen Kapiteln genauer dargestellt sind.

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