Beilagen

 

Eva-Maria Allert:
Das Lichtenfelser Schützenfest

Titel
Inhalt
1. Vorgeschichte
2. Erstes SF 1811
3. Schießen
4 Schützenwiese

Vorgeschichte

Schützenfeste erfreuen sich seit alters in ganz Deutschland großer Beliebtheit. Besonders in Franken wird schon vor Jahrhunderten von Frei- und Vogelschießen berichtet. Das gilt auch für die Stadt Lichtenfels.

 

Die allgemeine Entwicklung des Schützenwesens lässt sich am Beispiel der Lichtenfelser Schützengesellschaft verfolgen. Ihre Anfänge reichen zurück bis ins 15. Jahrhundert. Wann das erste Lichtenfelser Schützenfest abgehalten wurde, kann nicht exakt festgestellt werden. Die älteste detaillierte Schilderung eines Lichtenfelser Schützenfestes liegt aus dem Jahre 1811 vor. Das Vogelschießen, der eigentliche Anlas für das Schützenfest, wird hier bereits mit einem Volksfest verbunden, das Parallelen mit den heutigen Festen aufweist.

 

Die Gründung der Lichtenfelser Schützengesellschaft erfolgte im Jahre 1810. Von diesem Zeitpunkt an wurden die Freischießen von den Schützen mit großer Sorgfalt und Hingabe vorbereitet. Wegen vereinsinterner Krisen der Schützengesellschaft und äußerer politischer Ereignisse, die große öffentliche Festlichkeiten verboten, kann man eine kontinuierliche Folge der Feste nicht verfolgen.

 

Nachweislich pflegten die Lichtenfelser Schützen ihren Schießsport bereits seit frühester Zeit. Aber der Zeitpunkt, seit dem ihnen eine eigene Schießstätte zur Verfügung stand, und der Standort dieses ersten Schießhauses bleiben unbekannt. Erstmals wird für Lichtenfels die „Gemein Schueshütten" (= gemeindliche Schießhütte) im Rechnungsjahr 1543/44 genannt, jedoch ist aus dem knappen Hinweis der Standort des Hauses nicht zu ersehen. Erst durch einen besonderen Vorfall wird der Burgberg als Schießplatz erwähnt. Es handelt sich dabei um ein Gesuch der Schützen und Schießgesellen vom 24. August 1617 an den Amtmann der Stadt. Sie baten ihn darin, die gegen sie erkannte Buße von hundert Gulden doch abzuwenden. Zwar fehlen nähere Einzelheiten von diesem Ereignis, aber wahrscheinlich war es doch so, dass die Schützen, um sich beim Hauptschießen einen größeren Zuschauerkreis zu sichern, ein Kleinod aushängten. Das heißt, sie führten eine volhsfestartige Veranstaltung mit allerlei Spielen vermutlich ohne behördliche Genehmigung durch. Der Burgberg war für die frühen Schießen der geeignete Ort. Damals befanden sich dort noch mächtige Wälle, unter deren Schutz der Schießsport gefahrlos betrieben werden konnte.

 

Dann scheinen infolge der kriegerischen Wirren (1618-1648) die Schützengesellschaften und Schützenfeste ausgefallen zu sein. Erst in den nachfolgenden Friedenszeiten erstand die Schützengesellschaft wieder, sie konnte aber vorerst die frühere Bedeutung und Glanzentfaltung nicht erreichen.

 

Am 14. September 1810 fasste eine kleine Gruppe von 17 Herren den Entschluss, den uralten Lichtenfelser Schießsport, der um die Wende des 18. zum 19. Jahrhundert gänzlich verschwunden war, wieder aufleben zu lassen. An der Spitze des Gründungsausschusses standen die führenden Männer der staatlichen Behörden, Landrichter Schell, Rentbeamter Roettinger und als Vorstand des Forstamtes Oberförster Schuster. Ihnen zur Seite traten Pfarrer Schauer, Kaplan Wittmann und Landgerichtsarzt Dr. Krappmann, sowie Aktuar Schlesing und Straßenbauingenieur von Lucas. Die Stadt war vertreten durch Bürgermeister Greiner und Stadtschreiber Georg Wagner, das Königlich Bayerische Landwehr-Bataillon durch die beiden Hauptleute Felix Silbermann und Johann Zeder, Oberleutnant Krug und Leutnant Würstlein. Beamtenschaft und Bürgertum vertraten Forstgehilfe Albert Loeser, Zeichenmeister Daniel Hefre und Bäckermeister Zech.

 

Diese kleine Gemeinschaft gründete am 2. Juli 1811 die „Königlich Privilegierte Scharfschützengesellschaft Lichtenfels" und wählte aus ihrer Mitte den Kaufmann und Hauptmann der Landwehr Felix Silbermann zum Oberschützenmeister, während der Oberleutnant der Landwehr und Holzhändler Georg Krug das Amt des Unterschützenmeisters übernahm. Ihre erste Aufgabe war die Erstellung einer Schützenordnung, der die bayer. Schützenordnung vom 21. Juli 1796 zugrunde lag. Man versuchte, den Text wesentlich knapper zu halten und stellte 24 Paragraphen auf, die den heutigen Leser oft zu einem leichten Schmunzeln verleiten. So steht etwa in § 11: „Zur Aufnahme eines Schützen wird erfordert, dass er von bürgerlichem oder Herren-Stande sei: derselbe muss einen untadeligen Lebenswandel führen, höflich und gesittet, auch der Ehre nicht geschimpfet sein." Ein anderes Beispiel ist der § 13: „Spotten, Neckereien, Zanken und Schimpfen ist unter einer Strafe von 15 Kreuzern untersagt, worüber die Schützenmeister zu wachen haben," oder der § 21, der den Schützen „das Tabakrauchen bei 12 Kreuzer Buße" verbietet. l)



Anmerkungen

1) Lichtenfelser Tagblatt, 1956/Nr. 161