BEILAGEN

 

Titelblatt

Inhalt

Vorwort

Kap. 1

Kap. 2

Kap 3.1

Kap 3.2

Kap 3.3

Kap. 4

Quellen

2.  Gleichschaltung und Lenkung der Presse unter der NS-Diktatur 

Sofort nach der Machtübernahme Anfang 1933 machten sich die Nationalsozialisten daran, das deutsche Pressewesen im Sinne ihrer Gleichschaltungspolitik dem nationalsozialistischen Staat unterzuordnen. Hierbei sind zwei Bereiche zu beachten. Zum einen erfolgte weitgehend eine organisatorische und wirtschaftliche Eingliederung des Zeitungswesens in den Presseapparat der NSDAP.[4] Gleichzeitig wurden alle deutschen Zeitungen einer inhaltlich ideologischen Führung unterworfen.[5]  

Die Einverleibung der privaten Presse in die Verlage der NSDAP erfolgte hauptsächlich unter der Führung von Max Amann, dem „Reichsleiter der Presse der NSDAP“ und Verwalter des gesamten NS-Presseapparates.[6] Mit dem „Reichskulturkammergesetz“ (22.9.33)  hatte der  nach  der Machtübernahme zum Präsidenten der „Reichspressekammer“ ernannte Amann nun alle Mittel in der Hand, um die Zerschlagung der freien Presse durchzuführen. Während man die kommunistischen und sozialdemokratischen Verlage schlichtweg enteignete, wurden die meisten privaten  durch wirtschaftliche und juristische Druckmittel sowie durch Kampagnen nach und nach von NS-Verlagen übernommen oder in starke Abhängigkeit getrieben.[7] Im Zuge dieser Entwicklung wurde im Oktober 1935 - nach einer spektakulären Auseinandersetzung[8] - das   Lichtenfelser Tagblatt dem hiesigen Gauverlag der NSDAP in Bayreuth untergliedert.  Zwar war das Blatt weiter formal selbständig und die Lichtenfelser Redaktion  für den Lokal- und Anzeigenteil weitestgehend selbstverantwortlich,  faktisch fungierte das Lichtenfelser Tagblatt  aber als eine Lokalausgabe der  „parteiamtlichen“  Gauzeitung „Bayerische Ostmark“.[9] Wenige - meist größere - Zeitungen wahrten ihre Unabhängigkeit; die  genannten ‘Druckmittel’ und die drohende Gefahr einer Übernahme durch einen NS-Verlag bewirkten aber ihre  starke Anlehnung an das Regime.[10]

Neben der eher regional organisierten Gleichschaltung der Presse wurde die direkte inhaltliche Führung zentral vom „Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda“ in Berlin durchgeführt. Dieses Ministerium wurde im März 1933 gegründet und stand unter der Leitung des ’Propagandaministers’  Joseph Goebbels.[11]  Die direkte Beeinflussung des Pressewesens hatte ihren Ausgangspunkt in der täglich stattfindenden Pressekonferenz des Propagandaministeriums. Die hier an Journalisten und Agenturen ausgegebenen Meldungen, Erläuterungen, Tagesparolen und Anweisungen zur Sprachregelung waren streng einzuhalten.[12] Der Inhalt dieser Informationen wurde in einem komplizierten Entscheidungsprozeß von Konferenzen und Besprechungen  zusammengetragen, worauf  die verschiedensten Instanzen Einfluss ausübten. Oft kam es zu Machtkämpfen und Interessenskonflikten, da sich die Kompetenzbereiche von Staats- und Parteiämtern überschnitten.[13] So konnte es vorkommen, dass Meldungen auch  entgegen dem Willen von Goebbels veröffentlicht wurden.[14]  Die indirekte inhaltliche Lenkung der Presse wurde durch zwei Gesetze geregelt. Das „Reichskulturkammergesetz“ schrieb den Journalisten eine Mitgliedschaft im „Reichsverband der deutschen Presse“ vor.[15]  So konnten  unliebsame Zeitungsmitarbeiter leicht ausgeschaltet werden, indem man ihnen die Aufnahme verweigerte.[16] Das „Schriftleitergesetz“ (4.10.33) machte die Redakteure für die  Inhalte direkt verantwortlich und lieferte sie der Willkür des Propagandaministeriums aus.[17] Dies zeigt, dass die Presse im Dritten Reich mit unserm heutigen  freien, pluralistischen Pressewesen keineswegs zu vergleichen ist und nur ein Machtmittel des totalitären Staates darstellte.

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[4] Bis Ende 1944 wurden 80% aller privaten Zeitungen in Bayern aufgelöst oder in die NS-Verlage eingegliedert.( Friedrich H. Hettler, Ein kontinuierlicher Zeitungssschwund. In: Der Staatsbürger Beilage der Bayerischen Staatszeitung, Heft Mai 1997, Nr. 5, S. 4)

[5] Karl- Dietrich Abel, Presselenkung im NS-Staat, Berlin, Colloquium Verlag, 1968, S. 2 f.f.

[6] Ebd., S. 5

[7] Ebd., S. 6 f.f.

[8] Nachdem das Lichtenfelser Tagblatt seine Zusammenarbeit mit der Gauzeitung 1934 aufkündigte,   reagierte diese mit einer Kampagne, in der das Tagblatt als verfassungsfeindlich dargestellt wurde. Eine  Beschwerde des Verlegers endete damit, daß der bayerische Ministerpräsident Siebert eine Erklärung abgab, daß das Tagblatt nicht verfassungsfeindlich sei, die großes Aufsehen erregte, da sich Instanzen des NS- Staates gegenseitig widersprachen. (Norbert Frei, Nationalsozialistische Eroberung der Provinzpresse: Gleichschaltung, Selbstanpassung und Resistenz in Bayern, S. 159 f.f.).

[9] Anfrage bei Obermain Tagblatt in Lichtenfels vom 27.10.1997

[10] Hans- Ulrich Thamer, Verführung und Gewalt Deutschland 1939-1945, S. 305 f.

[11] Karl- Dietrich Abel , Presselenkung im NS- Staat, S. 3

[12] Ebd., S. 44 ff.

[13] Ebd., S. 37-44

[14] Ebd., S. 20 f.

[15] Ebd., S. 29

[16] Hans- Ulrich Thamer , Verführung und Gewalt Deutschland 1933-1945, S. 430

[17] Karl- Dietrich Abel, Presselenkung im NS-Staat, S.31 ff.