BEILAGEN
Titelblatt
Inhalt
Vorwort
Kap.
1
Kap.
2
Kap
3.1
Kap
3.2
Kap
3.3
Kap.
4
Quellen
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2. Gleichschaltung und Lenkung der Presse unter der NS-Diktatur |
Sofort nach der
Machtübernahme Anfang 1933 machten sich die Nationalsozialisten daran, das
deutsche Pressewesen im Sinne ihrer Gleichschaltungspolitik dem
nationalsozialistischen Staat unterzuordnen. Hierbei sind zwei Bereiche zu
beachten. Zum einen erfolgte weitgehend eine organisatorische und
wirtschaftliche Eingliederung des Zeitungswesens in den Presseapparat der
NSDAP.[4]
Gleichzeitig wurden alle deutschen Zeitungen einer inhaltlich ideologischen
Führung unterworfen.[5]
Die Einverleibung der
privaten Presse in die Verlage der NSDAP erfolgte hauptsächlich unter der
Führung von Max Amann, dem „Reichsleiter der Presse der NSDAP“ und Verwalter
des gesamten NS-Presseapparates.[6]
Mit dem „Reichskulturkammergesetz“ (22.9.33)
hatte der nach der Machtübernahme zum Präsidenten der
„Reichspressekammer“ ernannte Amann nun alle Mittel in der Hand, um die
Zerschlagung der freien Presse durchzuführen. Während man die kommunistischen
und sozialdemokratischen Verlage schlichtweg enteignete, wurden die meisten
privaten durch wirtschaftliche und
juristische Druckmittel sowie durch Kampagnen nach und nach von NS-Verlagen
übernommen oder in starke Abhängigkeit getrieben.[7]
Im Zuge dieser Entwicklung wurde im Oktober 1935 - nach einer spektakulären
Auseinandersetzung[8] - das Lichtenfelser Tagblatt dem hiesigen
Gauverlag der NSDAP in Bayreuth untergliedert.
Zwar war das Blatt weiter formal selbständig und die Lichtenfelser
Redaktion für den Lokal- und
Anzeigenteil weitestgehend selbstverantwortlich, faktisch fungierte das Lichtenfelser Tagblatt aber als eine Lokalausgabe der „parteiamtlichen“ Gauzeitung „Bayerische Ostmark“.[9]
Wenige - meist größere - Zeitungen wahrten ihre Unabhängigkeit; die genannten ‘Druckmittel’ und die drohende
Gefahr einer Übernahme durch einen NS-Verlag bewirkten aber ihre starke Anlehnung an das Regime.[10]
Neben der eher regional
organisierten Gleichschaltung der Presse wurde die direkte inhaltliche Führung
zentral vom „Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda“ in Berlin
durchgeführt. Dieses Ministerium wurde im März 1933 gegründet und stand unter
der Leitung des ’Propagandaministers’ Joseph Goebbels.[11] Die direkte Beeinflussung des Pressewesens
hatte ihren Ausgangspunkt in der täglich stattfindenden Pressekonferenz des
Propagandaministeriums. Die hier an Journalisten und Agenturen ausgegebenen
Meldungen, Erläuterungen, Tagesparolen und Anweisungen zur Sprachregelung waren
streng einzuhalten.[12]
Der Inhalt dieser Informationen wurde in einem komplizierten
Entscheidungsprozeß von Konferenzen und Besprechungen zusammengetragen, worauf
die verschiedensten Instanzen Einfluss ausübten. Oft kam es zu
Machtkämpfen und Interessenskonflikten, da sich die Kompetenzbereiche von
Staats- und Parteiämtern überschnitten.[13]
So konnte es vorkommen, dass Meldungen auch
entgegen dem Willen von Goebbels veröffentlicht wurden.[14] Die indirekte inhaltliche Lenkung der Presse
wurde durch zwei Gesetze geregelt. Das „Reichskulturkammergesetz“ schrieb den
Journalisten eine Mitgliedschaft im „Reichsverband der deutschen Presse“ vor.[15] So konnten
unliebsame Zeitungsmitarbeiter leicht ausgeschaltet werden, indem man ihnen
die Aufnahme verweigerte.[16]
Das „Schriftleitergesetz“ (4.10.33) machte die Redakteure für die Inhalte direkt verantwortlich und lieferte
sie der Willkür des Propagandaministeriums aus.[17]
Dies zeigt, dass die Presse im Dritten Reich mit unserm heutigen freien, pluralistischen Pressewesen
keineswegs zu vergleichen ist und nur ein Machtmittel des totalitären Staates
darstellte.
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[4] Bis Ende
1944 wurden 80% aller privaten Zeitungen in Bayern aufgelöst oder in die
NS-Verlage eingegliedert.( Friedrich H. Hettler, Ein kontinuierlicher
Zeitungssschwund. In: Der Staatsbürger Beilage der Bayerischen Staatszeitung,
Heft Mai 1997, Nr. 5, S. 4)
[5]
Karl- Dietrich Abel, Presselenkung im NS-Staat, Berlin, Colloquium Verlag, 1968,
S. 2 f.f.
[8]
Nachdem das Lichtenfelser Tagblatt seine Zusammenarbeit mit der Gauzeitung 1934
aufkündigte, reagierte diese mit einer
Kampagne, in der das Tagblatt als verfassungsfeindlich dargestellt wurde. Eine Beschwerde des Verlegers endete damit, daß
der bayerische Ministerpräsident Siebert eine Erklärung abgab, daß das Tagblatt
nicht verfassungsfeindlich sei, die großes Aufsehen erregte, da sich Instanzen
des NS- Staates gegenseitig widersprachen. (Norbert Frei, Nationalsozialistische
Eroberung der Provinzpresse: Gleichschaltung, Selbstanpassung und Resistenz in
Bayern, S. 159 f.f.).
[9] Anfrage bei
Obermain Tagblatt in Lichtenfels vom 27.10.1997
[10] Hans-
Ulrich Thamer, Verführung und Gewalt Deutschland 1939-1945, S. 305 f.
[11] Karl-
Dietrich Abel , Presselenkung im NS- Staat, S. 3
[16] Hans-
Ulrich Thamer , Verführung und Gewalt Deutschland 1933-1945, S. 430
[17] Karl-
Dietrich Abel, Presselenkung im NS-Staat, S.31 ff.
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