| 4.4 Beschreibung einer Siedlerstelle  Eine 
        Siedlerstelle umfaßte zwischen 600 und 800 m2. Eine Doppelhaushälfte hatte 
        mit Anbau eine Grundfläche von ungefähr 64,56 qm Das Haus entsprach den 
        Richtlinien des Staatsministeriums für Wirtschaft. Es handelte sich dabei 
        um einen "Massivbau mit Betonsockel und aufgehendem Backsteinmauerwerk" 
        (69).(70) Der Anbau bestand aus Fachwerk, das mit Schwemmsteinen ausgemauert 
        war und eine äußere Bretterverschalung hatte. Das Hausdach war mit "naturroten 
        Falzziegeln eingedeckt" (71), der Anbau dagegen mit rotbesandeter Dachpappe. 
        Außen war das Haus mit einem silbergrauen Spritzputz versehen. Die Fensterrahmen 
        waren weiß und die Fensterläden grün gestrichen. Im Erdgeschoß befanden 
        sich eine geräumige Wohnküche mit 15,8 m2, ein Schlafzim Ansicht einer 
        heute noch fast im Originalzustand erhaltenen Siedlerstelle mer mit 12,2 
        m2 und eine Kammer mit 9,0 m2. Das Obergeschoß enthielt noch zwei weitere 
        Schlafräume zu 12,85 m2 und 10,35 m2 sowie einen Vorplatz, der als Abstellraum 
        zu nutzen war. Im Anbau gab es noch einen Wirtschaftsraum, einen Trockenabort 
        und einen von außen zugänglichen Stall. Über dem Anbau lag ein Heu- und 
        Futterboden. Im Inneren war das Haus an den Außenwänden mit Heraklithplatten 
        isoliert. Die Fußböden in den Wohnund Schlafräumen waren aus Fichtenbrettern, 
        ebenso die Decken. Die Häuser waren teilweise unterkellert und enthielten 
        nur einen "Vorratskeller nebst geräumigem Vorkeller" (72). Allerdings 
        besaßen einige Häuser auch ein vollständiges Kellergeschoß, das den Bewohnern 
        als Luftschutzkeller diente. Nach Erzählungen von Siedlern war die von 
        der Siedlerstraße aus gesehen rechte Doppelhaushälfte mit Luftschutzkellern 
        ausgestattet und diente auch den Bewohnern der linken Straßenseite als 
        Schutz. Dem Siedler blieben nun noch zwischen 500 und 700 m2 zur gartenbaulichen 
        Nutzung. Auf diesem Gelände mußte er Gemüse und Obst anbauen, um sich 
        größtenteils selbst versorgen zu können
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    | Anmerkungen(69) StadtAL; 672/3 (70) vgl. StadtAL, 672/3, 672/5
 (71) StadtAL, 672/3
 (72) StadtAL, 672/3
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