4.4 Beschreibung einer Siedlerstelle
Eine
Siedlerstelle umfaßte zwischen 600 und 800 m2. Eine Doppelhaushälfte hatte
mit Anbau eine Grundfläche von ungefähr 64,56 qm Das Haus entsprach den
Richtlinien des Staatsministeriums für Wirtschaft. Es handelte sich dabei
um einen "Massivbau mit Betonsockel und aufgehendem Backsteinmauerwerk"
(69).(70) Der Anbau bestand aus Fachwerk, das mit Schwemmsteinen ausgemauert
war und eine äußere Bretterverschalung hatte. Das Hausdach war mit "naturroten
Falzziegeln eingedeckt" (71), der Anbau dagegen mit rotbesandeter Dachpappe.
Außen war das Haus mit einem silbergrauen Spritzputz versehen. Die Fensterrahmen
waren weiß und die Fensterläden grün gestrichen. Im Erdgeschoß befanden
sich eine geräumige Wohnküche mit 15,8 m2, ein Schlafzim Ansicht einer
heute noch fast im Originalzustand erhaltenen Siedlerstelle mer mit 12,2
m2 und eine Kammer mit 9,0 m2. Das Obergeschoß enthielt noch zwei weitere
Schlafräume zu 12,85 m2 und 10,35 m2 sowie einen Vorplatz, der als Abstellraum
zu nutzen war. Im Anbau gab es noch einen Wirtschaftsraum, einen Trockenabort
und einen von außen zugänglichen Stall. Über dem Anbau lag ein Heu- und
Futterboden. Im Inneren war das Haus an den Außenwänden mit Heraklithplatten
isoliert. Die Fußböden in den Wohnund Schlafräumen waren aus Fichtenbrettern,
ebenso die Decken. Die Häuser waren teilweise unterkellert und enthielten
nur einen "Vorratskeller nebst geräumigem Vorkeller" (72). Allerdings
besaßen einige Häuser auch ein vollständiges Kellergeschoß, das den Bewohnern
als Luftschutzkeller diente. Nach Erzählungen von Siedlern war die von
der Siedlerstraße aus gesehen rechte Doppelhaushälfte mit Luftschutzkellern
ausgestattet und diente auch den Bewohnern der linken Straßenseite als
Schutz. Dem Siedler blieben nun noch zwischen 500 und 700 m2 zur gartenbaulichen
Nutzung. Auf diesem Gelände mußte er Gemüse und Obst anbauen, um sich
größtenteils selbst versorgen zu können
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Anmerkungen
(69) StadtAL; 672/3
(70) vgl. StadtAL, 672/3, 672/5
(71) StadtAL, 672/3
(72) StadtAL, 672/3
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